Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu
einer Änderung kommen. Die tatsächliche Gesetzeswerdung ist auch hier noch
abzuwarten.
Vermieter mussten bisher jeden Mietvertrag einzeln anmelden. Dies soll
sich ändern. Werden mehrere Verträge innerhalb eines Kalendermonats
abgeschlossen, kann man sie zusammen anmelden.
Eine Anmeldung kann unterbleiben, wenn die Gebühr:
mit Verrechnungsweisung
über FinanzOnline und
bis zum Tag der Fälligkeit
bezahlt wird.
Dies gilt für alle Arten von Bestandsverträgen (darunter fallen auch
Pachtverträge) und soll ab 1.1.2013 in Kraft treten.
Stand: 03. August 2012
Bild: Naumann82 - Fotolia.com
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