Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von
der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Bei Ärzten ist nur
eine Befreiung von der Pensionsversicherung möglich.
Für das Jahr 2013 muss der Antrag bis spätestens 31.12.2013 bei der SVA
eingelangt sein. Für die Befreiung müssen bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sein.
Stand: 10. September 2013
Bild: h_lunke - Fotolia.com
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