Seitenbereiche

Sind studierende Kinder von gewerblichen Selbständigen krankenversichert?

Inhalt

Sind studierende Kinder von gewerblichen Selbständigen krankenversichert?

/news_klienten/

Selbständige, die unter das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) fallen, sind in der Regel bei der Selbständigenversicherung (SVS) kranken-, pensions- und unfallversichert. Der Krankenversicherungsschutz der SVS bezieht sich dabei nicht nur auf die versicherte Person, sondern unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch auf den Ehepartner, den eingetragenen Partner oder Kinder, wenn diese nicht selbst versichert sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Für Stiefkinder gilt, dass sie mit dem Versicherten ständig in Hausgemeinschaft leben müssen (gilt z. B. auch, wenn sich das Kind nur vorübergehend oder wegen schulmäßiger bzw. beruflicher Ausbildung außerhalb der Hausgemeinschaft aufhält). Pflegekinder müssen vom Versicherten unentgeltlich verpflegt werden oder das Pflegeverhältnis beruht auf einer behördlichen Bewilligung.

Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder in der Regel beitragsfrei bei Ihren Eltern mitversichert. Wenn das Kind danach weiterhin eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert, kann der Krankenversicherungsschutz bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.

Wird für das studierende Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen, sind für die SVS die Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung erfüllt. Ist dies nicht der Fall, braucht die SVS eine Kopie der Inskriptionsbestätigung des Kindes als Nachweis und ab dem zweiten Studienjahr auch einen Nachweis des Studienerfolgs (das Studium muss ernsthaft und zielstrebig im Sinne des Familienlastenausgleichsfonds betrieben werden).

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der SVS: www.svs.at.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: Jintana - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater im Weinviertel mit Standorten in Korneuburg, Laa an der Thaya ,Wolkersdorf und Wien Floridsdorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.