Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2017: 1,024.
ASVG
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
(entfällt mit 1.1.2017)
monatlich
€ 425,70
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 638,55
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 166,00
monatlich
€ 4.980,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 9.960,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung
€ 5.810,00
Stand: 27. Oktober 2016
Bild: doris_bredow - Fotolia.com
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