Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-,
Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten
Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes
Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt
für das Jahr 2015: 1,027.
ASVG
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
€ 31,17
monatlich
€ 405,98
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 608,97
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 155,00
monatlich
€ 4.650,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 9.300,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 5.425,00
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem
Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu
tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage
Versichertenanteil
bis € 1.280,00
0 %
über € 1.280,00 bis € 1.396,00
1 %
über € 1.396,00 bis € 1.571,00
2 %
über € 1.571,00
3 %
Auflösungsabgabe
Wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist in vielen Fällen die
Auflösungsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe beträgt für 2015 €
118,00.
Stand: 30. Oktober 2014
Bild: Jürgen Fälchle - Fotolia.com
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