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E-Card-Gebühr

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E-Card-Gebühr

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Am 15. November ist das Service-Entgelt für die E-Card vom Arbeitgeber einzuheben und bis spätestens 15. Dezember an den Krankenversicherungsträger zu zahlen. (Ausnahme: gilt z.B. nicht für geringfügig Beschäftigte)

Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. Es beträgt € 10,30.

Stand: 14. November 2013

Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com

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Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

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