Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde die Kraftfahrzeugsteuer
gesenkt. Der Kfz-Steuer unterliegen vor allem Kraftfahrzeuge und Anhänger
mit mehr als 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht und Zugmaschinen.
Die Werte gelten pro Monat für jede angefangene Tonne höchst zulässiges
Gesamtgewicht.
Die Kfz-Steuer ist selbst zu berechnen und vierteljährlich bis zum 15.
Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats an das
Finanzamt zu entrichten (z.B. für das 1. Quartal 2011 wäre der 15.5. der
Fälligkeitstag – in diesem Fall der 16.5., da der 15.5.2011 ein Sonntag
ist).
Stand: 10. Februar 2011
Bild: otisthewolf - Fotolia.com
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