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Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

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Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

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Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.

Hinweis

Dieser Artikel ist auf dem Stand vom 21.1.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 22. Januar 2021

Bild: azyCloud - stock.adobe.com

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KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

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