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Ist ein Lottogewinn steuerpflichtig?

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Ist ein Lottogewinn steuerpflichtig?

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Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können oder einen Teil davon an den Staat abgeben müssen, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben. 

Welche Gewinne sind nicht steuerbar?

Keine Einkommensteuer muss bezahlt werden, wenn Glück, Allgemeinwissen oder eine herausragende Persönlichkeit der Grund für den Gewinn sind.

Nicht steuerbar sind daher:

  • Lottogewinne
  • Gewinne aus Preissauschreiben, wie z.B. der Gewinn bei einem Kreuzworträtsel, bei dem aus einer großen Menge von richtigen Einsendungen ein Gewinner gezogen wurde.
  • Gewinne, die Sie erhalten, weil Sie ein umfangreiches Allgemeinwissen haben. Daher ist für den Gewinn aus einer Teilnahme an der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ keine Steuer zu bezahlen.
  • Preise, die verliehen werden, weil die Persönlichkeit eines Menschen gewürdigt wird oder das (Lebens-)Werk dieses Menschen geehrt wird – darunter fällt z.B. der Nobelpreis.

Welche Gewinne sind steuerbar?

Im Gegensatz zum nicht steuerbaren Gewinn aus der Fernsehsendung „Die Millionenshow“, ist der Gewinn aus Unterhaltungssendungen, wie z.B. „Dancing Stars“ oder „Die Große Chance“ steuerbar. Hier ist nicht Glück oder Allgemeinwissen ausschlaggebend für den Gewinn. Die Kandidaten beeinflussen mit ihrer persönlichen Leistung den Ausgang der Show. Die Preisgelder für die Teilnahme an diesen Shows zählen entweder zu der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit oder sie fallen unter die sonstigen Einkünfte.

Steuerbar sind auch alle Preise, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, wie z.B. Architekten- oder Musikwettbewerbe, Filmpreise. Die Preise fallen unter die Einnahmen des jeweiligen Betriebs, wenn nicht eine Befreiung zutrifft. Denn z.B. Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise sind genauso wie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen zwar steuerbar, aber von der Einkommensteuer befreit.

Preise, die Berufssportler erhalten sind steuerbar. Dies gilt auch für Preise, die nur die eigenen Arbeitnehmer oder Geschäftspartner erhalten, auch wenn die Ermittlung des Gewinners durch eine Verlosung erfolgt.

Stand: 22. Dezember 2015

Bild: jaschin - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater im Weinviertel mit Standorten in Korneuburg, Laa an der Thaya ,Wolkersdorf und Wien Floridsdorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

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