Seitenbereiche

Steuerfreies Jobticket

Inhalt

Steuerfreies Jobticket

/news_klienten/

Das Jobticket ist eine Möglichkeit des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer beim Finanzieren der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu unterstützen. Übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, ist dieses Ticket weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es muss dafür kein Sachbezug berücksichtigt werden.

Eine „Gehaltsumwandlung“ führt allerdings zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Das Jobticket muss daher zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.

Neureglung

Arbeitgeber können nun allen Arbeitnehmern ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. Bisher konnten nur jene Arbeitnehmer das steuerfreie Jobticket in Anspruch nehmen, die auch Anspruch auf das Pendlerpauschale hatten. Diese Voraussetzung entfällt mit der Neureglung.

Auch diese gesetzliche Änderung soll ab dem Kalenderjahr 2013 gelten. Die Gesetzeswerdung bleibt allerdings auch hier noch abzuwarten.

Stand: 10. Jänner 2013

Bild: iMate - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater im Weinviertel mit Standorten in Korneuburg, Laa an der Thaya ,Wolkersdorf und Wien Floridsdorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.