Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) hat die Bemessung der
Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für
verfassungswidrig erklärt. Die Regelung wurde aufgehoben.
Der Einheitswert stellt die Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen
Übertragungen dar.
In der Entscheidung wird argumentiert, dass die Einheitswerte über
mehrere Jahrzehnte nicht angepasst wurden und daher eine realitätsferne
Bemessungsgrundlage darstellen.
Diesmal hat die Regierung für die Reparatur des Gesetzes allerdings bis
zum 31.5.2014 Zeit bekommen.
Die alte Regelung ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuwenden – außer es
wird früher eine Neuregelung beschlossen.
Stand: 10. Jänner 2013
Bild: webdata - Fotolia.com
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