Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung vor für
Arbeitnehmer,
die bei einem inländischen Unternehmen beschäftigt
sind,
die eine begünstigte Tätigkeit ausüben wie z.B.:
Bauausführungen, Montageüberwachung, Inbetriebnahme sowie die Beratung
und Planung, wenn sich diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen
im Ausland beziehen, und
die ununterbrochen länger als ein Monat im Ausland
tätig sind.
Der Verfassungsgerichtshof hat diese Steuerbefreiung nun als
rechtswidrig beurteilt und aufgehoben. Ein Problem für
den Gerichtshof stellt unter anderem die Einschränkung auf Arbeitnehmer
von inländischen Betrieben dar. Jene Arbeitnehmer, die gleiche Tätigkeiten
ausüben, aber bei ausländischen Unternehmen beschäftigt sind, werden
dadurch schlechter gestellt. Auch österreichische Arbeitnehmer (z.B.
Wien), die auf eine Baustelle in Österreich (z.B. Bregenz) entsendet
werden, werden durch die derzeitige Regelung benachteiligt.
Die Aufhebung dieser Bestimmung hat massiven Widerstand der
österreichischen Wirtschaft ausgelöst, da in den Angebotskalkulationen
diese Kosten nicht berücksichtigt werden konnten. Die Regierungsvorlage
zum Budgetbegleitgesetz 2011 sieht nun eine befristete Übergangsbestimmung
vor: Im Jahr 2011 sind 66 % der bisher
steuerfreien Auslandseinkünfte steuerfrei gestellt und im
Jahr 2012 sind noch 33 % steuerfrei.
Stand: 13. Jänner 2011
Bild: Corgarashu - Fotolia.com
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