Seitenbereiche

Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?

Inhalt

Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?

/news_klienten/

Unter bestimmten Voraussetzungen steht bei Behinderung einem Steuerpflichtigen ein Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer zu. Die Höhe des jährlichen Freibetrages richtet sich nach dem Ausmaß der Behinderung. Bereits ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2019 gelten durch das Steuerreformgesetz 2020 folgende neue Freibeträge:

Minderung der Erwerbstätigkeit Freibetrag ab VZ 2019 Freibetrag bis VZ 2018
25 % bis 34 % € 124,00 € 75,00
35 % bis 44 % € 164,00 € 99,00
45 % bis 54 % € 401,00 € 243,00
55 % bis 64 % € 486,00 € 294,00
65 % bis 74 % € 599,00 € 363,00
75 % bis 84 % € 718,00 € 435,00
85 % bis 94 % € 837,00 € 507,00
ab 95 % € 1.198,00 € 726,00

Stand: 26. November 2019

Bild: stokkete - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater im Weinviertel mit Standorten in Korneuburg, Laa an der Thaya ,Wolkersdorf und Wien Floridsdorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.