Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 betragen diese für steuerliche Zwecke:
Altersgruppe
2018
0 – 3 Jahre
€ 204,00
3 – 6 Jahre
€ 262,00
6 – 10 Jahre
€ 337,00
10 – 15 Jahre
€ 385,00
15 – 19 Jahre
€ 454,00
19 – 28 Jahre
€ 569,00
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
für das 1. Kind
€ 29,20 p. m.
für das 2. Kind
€ 43,80 p. m.
für jedes weitere Kind
€ 58,40 p. m.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 28. November 2017
Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com
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