Seitenbereiche

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

Inhalt

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

/news_klienten/

VSt-Abzug bei Prozesskosten

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.

Im Regelfall wird der im Prozess unterliegende Unternehmer verpflichtet, die Prozesskosten (insbesondere die Rechtsanwaltskosten) des obsiegenden Unternehmers zu bezahlen. Dieser im Urteil zugesprochene Kostenersatz betrifft die Bruttokosten (Rechtsanwaltskosten inkl. Umsatzsteuer) des obsiegenden Unternehmers.

Da der umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustausch zwischen dem Unternehmer und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt vorliegt, kann den Vorsteuerabzug aus dem Prozesskostenersatz (insbesondere Honorar des Rechtsanwaltes) nicht der unterliegende Unternehmer, sondern nur der obsiegende Unternehmer in Anspruch nehmen, obwohl das Rechtsanwaltshonorar vom Prozessgegner bezahlt wird (nicht steuerbarer Schadenersatz).

Der Prozessgegner kann aber die Umsatzsteuer vom obsiegenden Unternehmer rückfordern, wenn dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Im aktuellen Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien wird nun zudem auch festgehalten, dass auch Rechtsanwälte, die in eigener Sache tätig werden und obsiegen, von ihrem Gegner ihr Honorar als nicht steuerbaren Schadenersatz ersetzt bekommen.

Stand: 08. März 2012

Bild: Aamon - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater im Weinviertel mit Standorten in Korneuburg, Laa an der Thaya ,Wolkersdorf und Wien Floridsdorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.